Der unkontrollierte Luftraum G zieht sich wie ein Teppich vom Boden bis 600m / Grund über die ganze Schweiz hinweg – ausgenommen sind Kontrollzonen (CTR), welche bis zum Boden reichen und TMA’s mit tiefen Untergrenzen. Für den kontrollierten Luftraum E benötigt man keine Freigabe zur Benutzung. Diese beiden Lufträume (G und E) können somit von Hängegleitern unter Beachtung von evtl. Luftraumbeschränkungen und unter Einhaltung der entsprechenden Sichtminima und Wolkenabstände problemlos beflogen werden.
Die Trennlinie Mittelland/Jura – Alpen ist in der Segelflugkarte eingetragen und deutlich ersichtlich.
Zusätzliche Layer für die Plattform map.geo.admin.ch / Segeflug, Lufthinderniskarte, Start- und Landeplätze, Wanderwege, öV-Haltstellen und lokalen Abmachungen.
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